Selbstauskunft
Manchmal möchte man schon gerne wissen, welche Daten die Schufa über die eigene Person gespeichert hat. Nichts leichter als diese Daten gegen eine geringe Schutzgebühr anzufordern. Die Selbstauskunft kann bequem und unkompliziert über das Internetportal (Personal Line) www.meineschufa.de eingeholt werden.
Innerhalb der Auskunft erhält man dann alle persönlichen Daten sowie die in all den Geschäftsjahren abgeforderten Datensätze der jeweiligen Vertragspartner. Ein lückenloses Nachvollziehen der eigenen Liquidität ist somit perfektionell gegeben. Wobei die Schufa- Datenspeicherung meist erst mit der Volljährigkeit oder dem Eröffnen eines Girokontos bei vorherig eingegangenem Arbeitsverhältnis beginnt. Ganz seltene Ausnahmefälle (z.B. bei Erbschaftsproblematiken) ermöglichen eine frühere Datenspeicherung der jeweiligen Person.
Nun kann auch nachvollzogen werden, welche Bewertungen seitens der Vertragspartner übermittelt wurden. Positive wie negative Reaktionen sind gleichermaßen vorliegend und verwertet. Außerdem werden Insolvenzenverfahren und erfolgte Strafmaßnahmen (z.B. Haftbefehl) abgespeichert. Gleichzeitig wird aber den überprüften Personen garantiert, daß die Datenauskunft innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen erfolgt und alle Vertragspartner ebenfalls einer genauen Überprüfung unterliegen. Eine weitere Schutzfunktion ist die schriftliche Einwilligung der zu überprüfenden Person.