Rechtslage

Die rechtliche Grundlage der Schufa ist an das bundesdeutsche Datenschutzgesetz gebunden.
Alle Datenvermittlungen unterliegen ebenfalls den Bestimmungen des Bankgeheimnisses. Dies bedeutet, daß Datenübermittlungen ausschließlich nur auf freiwilliger Basis der zu befragenden Person und unter Einwilligung einer von ihr unterschriebenen schriftlichen Erklärung erfolgen können.

Ebenfalls klärt die Rechtslage auch Löschvorgänge von Datensätzen innerhalb der Schufa-Datei. Eine bestehende Dreijahresklausel kann die Vernichtung von gewissen Daten zur Folge haben, was durch Selbstauskünfte überprüft werden kann. Eine vorzeitige oder sofortige Löschung von Daten ist bei Kündigung von Konten, Bürgschaftserledigung oder Abzahlung von Krediten ebenso zulässig. Sollten Unstimmigkeiten zwischen den gespeicherten Schufa-Daten und den eigenen Aufzeichnungen vorliegen, ist es dem Endverbraucher anzuraten, die Schufa schriftlich um Berichtigung zu bitten. Erfahrungswerte zeigen, daß die Schufa eine sehr gute und professionelle Zusammenarbeit in solchen Angelegenheiten an den Tag legt.

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