Unternehmensinsolvenz
Bei Unternehmensinsolvenzen ist die Lage insofern prikär, da oftmals Arbeitsplätze anhängig sind, die nicht mehr aufrecht erhalten werden können. Eine auswegslose Situation innerhalb der Betriebe stellt sich dann ein, wenn Auftragsknappheit herrscht, das Unternehmen nicht mehr konkurrenzfähig ist oder wenn gar Forderungsausfälle in nicht mehr tragbaren Höhen vorliegen. Bei Großbetrieben versucht an dieser Stelle sogar die Regierung einzuschreiten, um das Blatt noch zu wenden. Bei Kleinbetrieben scheint dann der Weg in die Schuldenfalle geebnet zu sein.
Kurzerhand muß dann schnell ein Insolvenzplan erstellt werden und ein Insolvenzverwalter eingesetzt sein. Schließlich soll der absolute Konkurs noch abgewandt werden und das Unternehmen aufrecht erhalten bleiben. In einigen Fällen ist sogar mit Genehmigung die Eigenverwaltung der Insolvenz möglich. Unter Absprache mit den Gläubigern wird dann versucht, im Zuge einer Gläubigerversammlung die Vermögensverhältnisse zu checken und eine Liquiditätsprüfung durchzuführen. Bei Forderungsausfällen werden schnell längere Zahlungsziele vereinbart und bei Auftragsknappheit helfen manchmal neue Ideen durch Dritte.
Ist allerdings keine Lösung mehr in Sicht und die Verschuldung bereits zu hoch angewachsen, muß per Gerichtsverfahren der Konkurs angemeldet und das Unternehmen aufgelöst werden. Die einzelnen Haftungsverfahren (Einzelkaufmann, Gesellschafterhaftung, etc.) sind dann jeweils gesondert zu betrachten.